Ein Jahr nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung ist der Informationssicherungs-Prozess in Unternehmen im Gange und nimmt weiter an Priorität zu. Nach der letzten Informationsveranstaltung bei der IHK in Stuttgart zur Informationssicherung im Mittelstand #10 einige Fakten zum Thema.
Digitalisierung umfasst nicht mehr nur der Umgang mit Daten, sondern auch die Berücksichtigung der Anwenderreife, der rechtlichen Grundlagen und der Betriebstechnik. Dem übergeordnet muss die Gewährleistung des digitalen Betriebs im Unternehmen sicher gestellt werden. Zeit für die Themen Informationssicherung und der Anforderung, dies über eine digitale Betriebsorganisation im Unternehmen machbar zu gestalten. Bildquelle: Adobe Stock Fotos
Bei der Entwicklung von Informationssystemen ist bereit bei der Generierung von Erfassungsformularen darauf zu achten, dass keine unangemessene Datenspeicherung erfolgt.
Im Datenschutz geht es um den Schutz vor ungewollter Datenverarbeitung. Bildquelle: Adobe Stock Fotos
Um die Anpassungen durch die DSGVO zu meistern, ist es wichtig, einfach einmal damit anzufangen!
Es geht dabei nicht nur um einzelne Maßnahmen, sondern darum zu begreifen, warum es sie gibt.
Ab Mai 2018 gilt eine neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die damit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablöst.Für Unternehmen bedeutet das im Umgang mit personenbezogenen Datenerhebungen auf mehr Kontrolle, Sparsamkeit und Transparenz zu achten.