Cyberkriminalität und Maßnahmen für Unternehmen

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Cyberkriminalität?

Definition Wikipedia: Verwendung von Informationstechnologien für wirtschaftskriminelle Handlungen, auch Computerkriminalität genannt (incl. Virus, Hacker, Informationsdiebstahl).

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Aktuelle Fakten dazu

  • Betroffen sind inzwischen alle vernetzte Unternehmen
  • Während früher Angriffe von einzelnen Hackern durchgeführt wurden, werden zunehmend organisierte Angriffe verzeichnet.  
  • Während früher Schäden in der Software verursacht wurden,  richten sich nun Angriffe auf das gesamte Netzwerk im Unternehmen und können auch vernetzte Hardware lahmlegen (-> Fertigung und Produktion).
  • Cyberangriffe können in Unternehmen innerhalb kürzester Zeit enormen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Beispiel: Onlineshop.
  • Virenscanner bieten bei Angriffen nur noch einen Schutz von 45 % (Quelle: Symantec)
  • Hackerangriffe werden erst nach Jahren und oft auch nur zufällig entdeckt
  • im Durchschnitt dauert es 80 Tage nach dem Entdecken einer Cyberattacke bis eine Systemsäuberung greifen kann. Es kommt darauf an das Hackerverhalten zu studieren und die digitalen Schlupflöcher zu finden.
  • 19% aller Krankenhäuser wurden bereits attaktiert, wobei die Dunkelziffer viel höher geschätzt wird.

Beispiele für Cyberangriffe

  • Identitäts-Pishing
  • Schadprogramme mit Lösegeldforderung (z.B. Systemverschlüsselung)
  • Rechenzeitdiebstahl
  • Lahmlegung von Websystemen über Anfragenüberhäufung (z. B eines Onlineshop)
  • Eindringen in Systemen und Auslösung von Aktionen, z. B. Buchungen (Netzinfiltration)
  • Passwortklau (Keygrabber)

Die Schwachstellen in Unternehmen

  • liegen bei den Techniken, die noch keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen für den Einsatz im Netz beinhalten (Authentifizierung, Verschlüsselung). Z.B. SQL, TCP/IP
  • ungesicherte bzw. offene Schnittstellen
  • schwache Passwörter
  • ungenutzte Test-/Debug-Versionen
  • Websites mit Java-Applikation, z. B. animierten Webbanner
  • alle Browser
  • Fehlende Sicherheitsupdates

Was können Unternehmen tun um sich zu schützen?

Die Haftung bei Schadensfällen ist juristisch noch undifferenziert (2016 wird EU-Gesetzesregelung erwartet).
Generell gilt: die betriebliche Informationstechnologie ist Chefsache.  Bei der Übernahme durch Mitarbeitern gilt die Sorgfaltspflicht und Beweislast.

Maßnahmen im Unternehmen

  • die beste Maßnahme ist ein sensibler Umgang mit IT
  • Einsatz von vertrauenswürdigen verlässlichen Mitarbeitern
  • Einrichtung eines proaktiven Risikomanagements

Wie kann ein solches Risikomanagement aussehen?

In Unternehmen begleitend zu den Digitalisierungsmaßnahmen sich dem Prozess IT-Sicherheit öffnen.
Es geht darum ein digitales Risikoverständnis für mögliche Gefahren und Angriffe zu entwickeln, bis zum Worst-Case-Szenario. Die Maßnahmen für den Notfall werden in einem Krisenplan fixiert und immer wieder neu eingeübt.

18.10.2016

Informationsmanagement Mühlacker - Ellen Langenstein

(Quelle: IHK Pforzheim - Vortragsreihe zur Unternehmensdigitalisierung 09/16)